AUSNAHME BADEN-WÜRTTEMBERG
In Baden-Württemberg ist die Nutzung von Bestandsheizungen möglich. Vorgaben gelten für Heizungsmodernisierungen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) enthält Regelungen für Besitzer von Gebäuden, die vor dem 01.01.2009 errichtet wurden und eine Fläche von mindestens 50 Quadratmetern haben. In Baden-Württemberg gilt: Modernisierung zusammen mit Erneuerbaren Wer in Baden-Württemberg eine neue Heizung einbauen oder eine bestehende modernisieren möchte, ist