Hinweis für Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gelten die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Aus diesem Grund müssen bei einer Modernisierung bereits jetzt mindestens 15 % Erneuerbare Energien eingesetzt werden, z. B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einen (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan. Weitere Informationen auf: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz-von-gebaeuden/erneuerbare-waerme-gesetz-2015/

2023-12-11T16:15:12+00:0011th Dezember, 2023|

Hinweis für Hamburg

In Hamburg müssen bei Heizungsmodernisierungen in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies ist zum Beispiel durch die Verwendung eines Heizöls mit erneuerbarem Anteil möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.hamburg.de/klimaschutzgesetz

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Hinweis für Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein müssen seit Juli 2022 beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 gebaut wurden, mindestens 15 % des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies kann durch verschiedene, untereinander kombinierbare Optionen erreicht werden. Hier ist auch der Einsatz von Heizöl mit einem entsprechenden erneuerbaren Anteil möglich. Weitere Informationen finden Sie auf:

2023-12-11T16:15:38+00:0011th Dezember, 2023|
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