AUSNAHME BADEN-WÜRTTEMBERG

In Baden-Württemberg ist die Nutzung von Bestandsheizungen möglich. Vorgaben gelten für Heizungsmodernisierungen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) enthält Regelungen für Besitzer von Gebäuden, die vor dem 01.01.2009 errichtet wurden und eine Fläche von mindestens 50 Quadratmetern haben. In Baden-Württemberg gilt: Modernisierung zusammen mit Erneuerbaren Wer in Baden-Württemberg eine neue Heizung einbauen oder eine bestehende modernisieren möchte, ist

2020-08-14T15:11:03+00:0014th August, 2020|

AUSNAHME: HAMBURG

Hamburg - Hamburgisches Klimaschutzgesetz Auch in Hamburg können bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik weiter betrieben werden. Durch die Verabschiedung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes gibt es jedoch seit dem 01. Juli 2021 neue Vorgaben zur Modernisierung und zum Einbau einer Ölheizung. Für die verpflichtende Einbindung erneuerbarer Energien gelten besondere Auflagen. Einbindung erneuerbarer Energien wird Pflicht Das Hamburgische Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, erneuerbare

2022-05-11T13:26:17+00:0014th August, 2020|
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