In Baden-Württemberg gelten die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Aus diesem Grund müssen bei einer Modernisierung bereits jetzt mindestens 15 % Erneuerbare Energien eingesetzt werden, z. B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einen (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan. Weitere Informationen auf: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz-von-gebaeuden/erneuerbare-waerme-gesetz-2015/