In Schleswig-Holstein müssen seit Juli 2022 beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 gebaut wurden, mindestens 15 % des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies kann durch verschiedene, untereinander kombinierbare Optionen erreicht werden. Hier ist auch der Einsatz von Heizöl mit einem entsprechenden erneuerbaren Anteil möglich. Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/_startseite/Artikel2021/IV/211124_EWKG.html