Ende 2022 wurden bereits die Erdgas- und Strompreisbremsen festgelegt, während Entlastungen für nicht leitungsgebundene Wärmeenergieträger angekündigt wurden. Heizölkunden mussten sich entsprechend gedulden. Jetzt gibt es erste Informationen wie sie entlastet werden, wenn sie 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren und rückwirkend finanzielle Unterstützung erhalten.
Damit ein Haushalt die staatliche Unterstützung erhält, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Neben Eigentümern von Heizungsanlagen können auch Mieter entlastet werden. In diesem Fall müssen die Eigentümer oder auch Wohnungsbaugesellschaften als Direktantragsteller die Hilfe beantragen und die Förderung an die Mieter weiterleiten, d. h. die Mieter müssen nicht selbst tätig werden.
Die Verbraucherzentrale bietet einen unverbindlichen Rechner zur Ermittlung des eigenen Erstattungsanspruchs. Hier können Sie vorab berechnen, wie hoch Ihre Erstattung ausfallen würde.
Die Erstattung wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei Ihrem Bundesland beantragt werden. Hierzu wurden Portale eingerichtet, um ein digitales Antragsverfahren zu ermöglichen.
Diese Portale sind inzwischen zum Teil freigeschaltet (Stand: 25. Mai 2023):
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der zu erwartenden Vielzahl an Anträgen es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023.
Als Ihr Heizölpartner möchten wir Sie bestmöglich unterstützen. Deshalb werden wir neue Entwicklungen und zusätzliche Informationen an dieser Stelle ergänzen, sobald wir diese bekommen.