Hamburg – Hamburgisches Klimaschutzgesetz

Auch in Hamburg können bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik weiter betrieben werden. Durch die Verabschiedung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes gibt es jedoch seit dem 01. Juli 2021 neue Vorgaben zur Modernisierung und zum Einbau einer Ölheizung. Für die verpflichtende Einbindung erneuerbarer Energien gelten besondere Auflagen.

Einbindung erneuerbarer Energien wird Pflicht

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, erneuerbare Energien einzubinden, die mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs decken. Die Verpflichtung gilt für alle fossilen Energieträger, also gleichermaßen für Öl- und Gasheizungen in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden. Härtefälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Um diese Vorgabe zu erfüllen, gibt es mehrere Optionen. Für ein Haus mit bis zu zwei Wohnungen durchschnittlicher Größe kann eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung genutzt werden. Die Auflagen können auch durch die Nutzung eines Heizöls mit einem Anteil flüssiger Biomasse in Höhe von 15 % erfüllt werden.

Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Subventionen. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solarkollektoranlage mit 30 % der Investitionskosten für Einbau oder Modernisierung. Zusätzlich zu beachten sind weitere Förderbedingungen. Außerdem gibt es nichtstaatliche Förderaktionen von Heizgeräteherstellern.