In Baden-Württemberg ist die Nutzung von Bestandsheizungen möglich. Vorgaben gelten für Heizungsmodernisierungen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) enthält Regelungen für Besitzer von Gebäuden, die vor dem 01.01.2009 errichtet wurden und eine Fläche von mindestens 50 Quadratmetern haben. In Baden-Württemberg gilt:
Modernisierung zusammen mit Erneuerbaren
Wer in Baden-Württemberg eine neue Heizung einbauen oder eine bestehende modernisieren möchte, ist zur Einbindung erneuerbarer Energien verpflichtet. Modernisieren Sie mit einem neuen Ölbrennwertkessel, müssen mindestens 15% des jährlichen Bedarfs an Wärmeenergie über erneuerbare Energien gedeckt werden. Alternativ sind Ersatzmaßnahmen möglich wie die Investition in einen baulichen Wärmeschutz oder die Erstellung eines Sanierungsfahrplans.